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Zitat MeinBezirk.at/ Niederösterreich - Klosterneuburg vom 28.04.2023:

"Start- und Gemeindewohnungen stehen in Klosterneuburg in beschränkter Anzahl zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt in einem einheitlichen Verfahren nach objektiven und sozialen Gesichtspunkten für die, die einen dringenden und begründeten Wohnbedarf nachweisen können. Voraussetzungen sind etwa das Mindestalter von 18 Jahren, ein mindestens fünfjähriger Hauptwohnsitz in Österreich, davon zumindest zwei Jahren durchgehend im Gemeindegebiet Klosterneuburg, Nettoeinkommen unter einem festgelegten Wert und kein sonstiges, zur eigenen Wohnungsversorgung hinlängliches Vermögen. [...]"

https://www.meinbezirk.at/klosterneuburg/c-lokales/so-reagie...
Quelle: meinbezirk.at


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